Die Leistungen der Eingliederungshilfe können auch als Teil eines Persönlichen Budgets erbracht werden
(§ 105 Abs. 4 SGB IX, generell § 29 SGB IX). Mit dem Persönlichen Budget soll den Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und die eigenverantwortliche Gestaltung der Leistung ermöglicht werden. Hieraus werden die Aufwendungen, die zur Deckung des persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind, bezahlt.
Menschen mit Behinderung können somit eigenverantwortlich und selbstbestimmt Leistungen einkaufen und entscheiden, welche Hilfen von welcher Person zu dem von ihnen gewünschten Zeitpunkt erbracht werden soll. Der Leistungserbringer rechnet die Stunden somit direkt mit dem/der Kund:in ab.
Die Sachleistungen in der persönlichen Assistenz beziehen sich auf die Bereitstellung von Hilfsmitteln, Geräten oder Dienstleistungen, die Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftige dabei unterstützen, ein selbestimmtes Leben zu führen. Anders als beim persönlichen Budget werden bei Sachleistungen konkrete Dienstleistungen zur Verfügung gestellt, die direkt mit dem Leistungserbringer abgerechnet werden. Welche Vor- & Nachteile die jeweiligen Budgetformen haben, besprechen wir sehr gerne in einem kostenfreien und unverbindlichen Gespräch mit dir.
Eine kostenlose und unverbindliche Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung bei den jeweiligen Leistungsträgern erhältst du von Selina Schulze.
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Wir freuen uns auf dich!
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